Strafrecht

Dr. Torsten Schaefer berät und verteidigt Sie in allen Phasen eines Strafverfahrens. Die Beratung und Verteidigung erstreckt sich über das Ermittlungsverfahren und ein etwaiges Strafbefehlsverfahren. Herr Dr. Torsten Schaefer hat langjährige praktische Hauptverhandlungserfahrung und verteidigt regelmäßig auch in laufender Hauptverhandlung vor Gericht. Dies gilt sowohl für erstinstanzliche Verfahren als auch im Fall der Berufung oder Revision.

Für die Durchführung eines Strafverfahrens sind die Strafverfolgungsbehörden mit einer enormen Machtfülle ausgestattet und können den Betroffenen in massiver Weise in seinen Grundfreiheiten beschränken. Auf der Grundlage strafprozessualer Zwangsmaßnahmen, wie z.B. der Anordnung von Untersuchungshaft oder dem Arrest oder der Beschlagnahme von Vermögen und Gegenständen wird der Betroffene in seinen Aktionsmöglichkeiten faktisch limitiert. Unsere Tätigkeit umfasst deshalb auch die Beratung zur Vermeidung drohender strafprozessualer Zwangsmaßnahmen. Im Fall der Durchsuchung, der Verhaftung oder Anordnung eines Arrestes von Vermögen oder der Beschlagnahme und Sicherstellung von Daten und Gegenständen verteidigen wir effektiv und wo nötig erstreiten wir den notwendigen Rechtsschutz vor Gericht.
Bereits durch „einfache“ Ermittlungshandlungen, wie z.B. die Befragung von Zeugen aus dem Umfeld des Betroffenen, wird der Umstand strafrechtlicher Ermittlungen in Bezug auf einen konkreten Tatverdacht publik. Dadurch droht dem Betroffenen nicht selten eine Stigmatisierung und Vorverurteilung in seinem sozialen, familiären oder beruflichen Umfeld. Allein das Bekanntwerden strafrechtlicher Ermittlungen können einen nachhaltigen Reputationsschaden auslösen und dass bevor überhaupt ein Ermittlungsergebnis vorliegt, geschweige denn eine rechtskräftige Verurteilung vorliegt. Von Anfang an identifizieren wir daher mit Ihnen die von strafrechtlichen Ermittlungen oder von einer Verurteilung ausgehende Folgen, analysieren die Risiken und Chancen, loten gangbare Verhaltensoptionen aus oder fordern, wenn nötig, den Schutz Ihrer Interessen gerichtlich ein.

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