Arzt-, Apotheker- und Medizinstrafrecht

Regelmäßig liegen den Strafverfahren im Bereich des Arzt-, Apotheker und Medizinstrafrechts eine hoch komplexe Materie zugrunde, sei es für die Definition des medizinischen Standards im Rahmen eines vermeintlichen Behandlungsfehlers oder bei der rechtlichen Einordnung formaler und materieller (Abrechnungs-)Vorschriften im Gesundheitswesen. Die Komplexität hat zur Folge, dass die Strafverfolgungsbehörden für die strafrechtliche Bewertung auf externe Gutachten von Sachverständigen und Behörden zurückgreift oder eng mit Kassenärztlichen Vereinigungen und Versorgungsträgern kooperieren und deren inhaltliche Aussagen ungeprüft übernehmen. Dieser Umstand ist auch dann festzustellen, wenn das strafrechtliche Ermittlungsverfahren von einer der sog. Schwerpunktstaatsanwaltschaften geführt wird. Die Hoffnung in der Verteidigung, dass durch die eignen fundierten (Gegen-)Erklärungen oder durch den Verweis auf den Inhalt eines ein „Gegengutachten“ z.B. zum medizinischen Standard oder die Abrechnungslage die Staatsanwaltschaft fallen lässt, erweist sich regelmäßig als Trugschluss.

In der Praxis lassen sich die Strafverfolgungsbehörden von „ihren Sachverständigen“ leiten, und zwar auch dann, wenn das Gutachten durch ein Gegengutachten erschüttert oder relativiert wird. Mit der bloßen Reaktion auf die Ermittlungen, kann die Realität eines Strafverfahrens kaum zu eigenen Gunsten beeinflusst werden. Zu einer überzeugenden Gesamtstrategie gehört neben der Fähigkeit zur Kommunikation auf der Ebene der Strafverfolgungsbehörden auch die Aktion und der sichere Umgang mit den strafverfahrensrechtlichen Vorschriften, um der Verteidigung und ihren Argumenten rechtlich effektives Gehör zu verschaffen.

Strafrechtliche Ermittlungen gegen Ärzte, Zahnärzte und Apotheker lösen regelmäßig auch berufsrechtliche, aufsichtsrechtliche und disziplinarrechtliche Verfahren durch die zuständigen Regierungen, KV`s und Berufskammer aus. Im Rahmen der Gesamtstrategie sind die damit verbundenen Rechtsfolgen, welche leicht bis zum Verlust der Approbation führen können, unbedingt in die Überlegungen der Verteidigung einzubeziehen. Die Beratung und Verteidigung von Herrn Dr. Torsten Schaefer erstreckt sich auch auf die berufsrechtlichen und disziplinarrechtlichen Verfahren.

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