Dezember 2012

Bestreiten der Tat nicht strafschärfend

In der Strafzumessung darf es einem Angeklagten nicht zum Nachteil gereichen, dass er die Tat bestreitet und er insoweit keine Schuldeinsicht und Reue zeigt. Deshalb darf ein strafschärfender Umstand nicht allein aus der legitimen Fortführung eines Zivilprozesses nach Rechtskraft eines strafrechtlichen Schuldspruchs wegen Betruges hergeleitet werden. Zulässig ist eine andere Bewertung nur dann, wenn das …

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Falsche Verdächtigung bei falschem Insolvenzantrag

Die wahrheitswidrige Behauptung gegenüber dem Insolvenzgericht, ein Schuldner sei zahlungsunfähig, erfüllt den Tatbestand der falschen Verdächtigung gem. § 164 Abs. 2 StGB. In einem Strafverfahren vor dem OLG Koblenz wurde dem Angeklagten zur Last gelegt, beim Amtsgericht als „Managing Direktor“ der Gesellschaft C. E.., einer Gesellschaft nach luxemburgischem Recht, Insolvenzantrag über das Vermögen der X. …

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